Wir sind beauftragt, die sonderpädagogische Diagnostik und Beratung durchzuführen für alle SchülerInnen in Klasse 3 mit bestehendem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung (LSE) oder Verdacht auf einen solchen.
Für alle Verfahren sonderpädagogischer Diagnostik und Beratung im Gymnasium sowie in den Schulen in freier Trägerschaft sind wir zuständig.
Zudem diagnostizieren und begutachten wir in Kooperation mit den speziellen Sonderschulen spezielle sonderpädagogische Förderbedarfe – geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen.
Die sonderpädagogische Beratung kann alle Fragen um die sonderpädagogische Förderung betreffen. Sie kann einzelfallbezogen sowie systembezogen sein.