Gewaltprävention

GiK (Gewaltprävention im Kindesalter)

Die Maßnahme „Gewaltprävention im Kindesalter“ (GiK) ist eine von zehn Säulen des Senatskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“.

Der Arbeitsbereich GiK stellt im ReBBZ und im Fachamt Jugend- und Familienhilfe (ASD) eine bedeutende Schnittstelle zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und der Schulbehörde in Hamburg dar.

Durch GiK werden schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres erreicht, die in der Regel 6 Monate oder länger durch herausforderndes Verhalten auffallen, das sich beispielsweise in aggressiven Verhaltensweisen ausdrückt und dabei in Abgrenzung zu alterstypischen Konfliktbewältigungsmustern steht, so dass die bisher angewandten schulischen Maßnahmen ausgeschöpft zu sein scheinen. Ziel ist es, einer etwaigen Verfestigung dieser Verhaltensmuster entgegenzuwirken und dabei sowohl die Ressourcen und Unterstützungsbedarfe der Kinder als auch die des unmittelbaren sozialen Umfeldes zu erheben und in den Blick zu nehmen.
Für diese Zielgruppe und deren Familien werden frühzeitig differenzierte und wirksame Hilfen und Angebote vorgehalten, weiterentwickelt und ausgebaut. Zudem stehen gewaltpräventive Programme sowie Klassentrainings bereit, die alle Kinder, die daran teilnehmen, beim Erlernen und bei der Anwendung sozialer Kompetenzen unterstützen.
Auch Erziehende können Zugänge zu Elterntrainings erhalten. Ziel ist die Stärkung ihrer erzieherischen Kompetenzen. Für Lehrkräfte und das pädagogisches Fachpersonal stehen Workshops sowie Einzelfall- und systembezogene Beratungsangebote zur Verfügung.