„Alle Mitarbeiter*innen des ReBBZ fühlen sich in besonderer Weise dem Kinderschutz verpflichtet. Gemeinsam leben wir eine Kultur des Hinhörens und des Hinsehens zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.“
(Kinderschutzkonzept des ReBBZ Wilhelmsburg)
Die Vereinten Nationen haben 1989 ihre Kinderrechtskonvention veröffentlicht, in der die elementaren Kinderrechte benannt werden. Diese Konvention ist für alle Beschäftigten am ReBBZ handlungsleitend.
Kinderschutz findet demnach bei uns auf drei Ebenen statt:
- Es darf keine Gewalt von Mitarbeiter*innen Kindern gegenüber ausgehen. Keine körperliche Gewalt, natürlich auch kein Missbrauch. Aber auch keine psychische Gewalt. Es darf keinerlei Machtmissbrauch geben.
- Wir sehen uns in der Verantwortung häusliche Gewalt und Gewalt im außerschulischen Umfeld aktiv zu begegnen. Auch der Umgang der Schüler*innen untereinander unterliegt den Prinzipien des Kinderschutzes.
- Schließlich bedeutet aktiver Kinderschutz, die Schüler*innen zu stärken. Sie müssen ihre Rechte kennen und lernen, für ihre Rechte einzustehen. Hierfür benötigen sie Selbstvertrauen.
Um in diesem Sinne zu handeln, blicken wir auf unsere Strukturen und Abläufe, treffen wir allgemein verbindliche Vereinbarungen, organisieren wir Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen sowie Projekte und Aktionen mit den Schüler*innen und leben wir eine Kultur des Hinhörens, Hinsehens und Ansprechens.
In unserem Verhaltenskodex sind die wichtigsten Punkte benannt, denen sich alle Mitarbeiter*innen am ReBBZ Wilhelmsburg verpflichtet fühlen.
Verhaltenskodex ReBBZ-Wilhelmsburg
Der Verhaltenskodex ist Teil unseres ausführlichen Kinderschutzkonzeptes.
Kinderschutzkonzept ReBBZ-Wilhelmsburg
Die Beratungsabteilung erfüllt umfassende Aufgaben im Rahmen des Kinderschutzes im eigenen Haus, auf den Elbinseln und darüber hinaus.
Kinderschutz am ReBBZ und in Kooperation mit den Schulen im Stadtteil